Substantiv (noun); [die] Ausfallbürgschaft, Ausfallbürgschaften (plural)
Die Ausfallbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge vom Gläubiger erst in Anspruch genommen werden kann, nachdem er dem Bürgen den Nachweis erbracht hat, dass der Schuldner leistungsunfähig ist. Der Bürge tritt nur für den Ausfall ein
Englisch: deficiency guarantee, indemnity bond
An arrangement whereby a guarantor’s obligation in respect to a debt is limited to the loss incurred by a lender when realizing the primary collateral supporting the borrowing in the event of default.